Was beim Gepäck gilt
Freigepäckgrenzen, Sondergepäck und die häufigsten Fallstricke bei der Gepäckmitnahme im Fernbus.
Die Gepäckbestimmungen im Fernbusverkehr sind weniger streng reguliert als im Luftverkehr, unterscheiden sich aber zwischen den Anbietern in der Praxis deutlich. Ein einheitlicher Standard existiert nicht. Reisende sollten die konkreten Bestimmungen vor der Buchung in den Beförderungsbedingungen einsehen.
Üblich sind ein Handgepäckstück mit einem Gewicht von bis zu sieben Kilogramm sowie ein Gepäckstück im Frachtraum mit einem Gewicht zwischen 20 und 30 Kilogramm. Die Maße liegen bei den meisten Anbietern im Bereich 80 × 50 × 30 Zentimeter für Frachtraumgepäck. Zusätzliche Gepäckstücke kosten zwischen drei und zehn Euro und müssen in der Regel bereits bei der Buchung mitgebucht werden, da die Frachtraumkapazität begrenzt ist.
Sondergepäck und sperrige Gegenstände
Für Sondergepäck wie Fahrräder, Ski, Surfbretter oder Musikinstrumente gelten gesonderte Regeln. Fahrräder werden nur auf Verbindungen mit Heckträgern oder Fahrradanhängern befördert, was bei den meisten Anbietern auf wenige Strecken beschränkt ist. Eine Voranmeldung ist üblich, der Aufpreis liegt zwischen acht und 15 Euro. Klappräder können bei vielen Anbietern als reguläres Gepäck im Frachtraum mitgeführt werden, sofern sie verpackt sind.
Kinderwagen und Mobilitätshilfen für Personen mit eingeschränkter Mobilität werden in der Regel kostenfrei befördert; eine Voranmeldung mindestens 36 Stunden vor Abfahrt ist nach EU-Verordnung allerdings empfehlenswert, um die Verfügbarkeit der nötigen Hilfsmittel an der Haltestelle sicherzustellen. Tiere, mit Ausnahme von Assistenztieren, sind im Fernbus überwiegend nicht zugelassen; nur wenige Anbieter erlauben die Mitnahme von Kleintieren in geschlossenen Transportboxen gegen Aufpreis.